Presseaussendung des Bankhaus Spängler                                                 

 
Folgen der Steuerreform für Anleger

- Bankhaus Spängler lud zu einem Infoabend in die FH Urstein
- Was "bringt" die Kursgewinnsteuer auf Wertpapiere?

(14.12.2010, Salzburg) - Die Steuerreform in Österreich bringt zahlreiche Auswirkungen für Anleger mit sich. Um diese umfassend zu informieren und offene Fragen zu beantworten, lud das Bankhaus Spängler zu einem Vortragsabend ins Audimax der Fachhochschule Urstein. Rund 120 Gäste folgten den Ausführungen der beiden Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Yvonne Schuchter-Mang und Roman Leitner.

Wichtigste Neuerung im Bereich der Privatvermögen: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen ab dem kommenden Jahr nicht nur die Erträge aus Zinsen, Dividenden und ähnlichem, sondern auch Vermögenszuwächse, die durch den Verkauf von Wertpapieren realisiert werden. Damit wird künftig auch auf realisierte Kursgewinne Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent berechnet und unmittelbar von der Depotführenden Bank einbehalten.

"Steuer-Optimierung sollte nicht wichtigster Investitionsaspekt sein"

Diesen Einkünften können jedoch auch realisierte Kursverluste gegengerechnet werden, allerdings erst im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung. Diese Geltendmachung von Kursverlusten ist neu, ein Verlustvortrag in Folgejahre ist jedoch nicht möglich. Die Experten erwarten jedoch, dass diese Ungleichbehandlung von Verlusten zur Befassung des Verfassungsgerichtshofes führen könnte.

Die neue Vermögenszuwachssteuer gilt für alle neuen Wertpapierkäufe ab 1. Jänner 2011, der Altbestand wird im Depot von den Banken extra gekennzeichnet. Viele Anleger mit einer langfristigen Investmentperspektive sind nun sicherlich dazu geneigt, noch vor Jahreswechsel Aktien oder Beteiligungen an Investmentfonds zu kaufen. Dabei gibt Werner G. Zenz, Vorstand im Bankhaus Spängler zu bedenken: "Investitionsentscheidungen sollten keinesfalls übereilt und alleine unter dem Aspekt der Steuer-Optimierung getroffen werden, sondern erst nach genauer Abwägung der Chancen-Risiken-Profile."


Rückfragehinweis:

Mag. Ulrike Klappacher
Assistenz Vorstand / Presse
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Am Infoabend zur Steuerreform (v.l.): Werner G. Zenz (Vorstand Bankhaus Spängler), die beiden Steuerberater Yvonne Schuchter-Mang und Roman Leitner, Helmut Gerlich (Vorstandssprecher Bankhaus Spängler) sowie Heinrich Spängler (Vertreter der Aktionärsfamilien im Bankhaus Spängler).

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